Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch der Grundschulkinder auf eine Ganztagsbetreuung. Der Landkreis Fulda hat für die 52 betreffenden Schulstandorte (ohne Stadt Fulda) dafür die Voraussetzungen geschaffen. Durch den Rechtsanspruch haben Erstklässlerinnen und Erstklässler ab dem Schuljahr 2026/27 Anspruch auf eine Betreuung
Der Landkreis Fulda bietet jedoch ab August 2026 die Ganztagsbetreuung an allen Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 an.
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