Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch der Grundschulkinder auf eine Ganztagsbetreuung. Der Landkreis Fulda hat für die 52 betreffenden Schulstandorte (ohne Stadt Fulda) dafür die Voraussetzungen geschaffen. Durch den Rechtsanspruch haben Erstklässlerinnen und Erstklässler ab dem Schuljahr 2026/27 Anspruch auf eine Betreuung

  • an fünf Werktagen pro Woche
  • für bis zu acht Stunden pro Tag
  • in einer Kindertageseinrichtung oder einem schulischen Ganztagsangebot.

Der Landkreis Fulda bietet jedoch ab August 2026 die Ganztagsbetreuung an allen Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 an
Über das nachfolgende Suchfeld können Sie Angebote für Ihre Kinder an Ihrem Schulstandort recherchieren und anschließend auswählen.

Unsere Erfahrung

Der Großteil des Personals ist bereits – teils seit Jahren – in den Schulen tätig. Die Anstellung und Unterstützung bei der Akquise der Mitarbeitenden übernimmt ... weiterlesen

Wir kümmern uns …

Die Betreuung der Kinder im Ganztag erfolgt durch multiprofessionelle Teams: Gemeinsam arbeiten Lehrkräfte, Ganztagskräfte oder pädagogische Fachkräfte vertrauensvoll in ganztägigen Angeboten zusammen ... weiterlesen